Geltungsbereich
Für
die Vertragsbeziehung zwischen dem
- Kunden und Dogs Follow Dana -
gelten
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(1) Vertragsabschluss Mit der Abgabe des Vertrages bietet
der Kunde
- Dogs Follow Dana - den Abschluss des
Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch - Dogs Follow
Dana - zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
(2) Laufzeit und Kündigung Ø Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsauftrags für
Hunde und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern
kein abweichendes Datum vereinbart wurde.
Ø Ein
Abo besteht zunächst für die vereinbarte Grundlaufzeit von min. 3 Monaten.
Ø Wird das Abo nicht spätestens mit einer Frist von vier Wochen zum
Ende der Grundlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Abo-Laufzeit
auf unbestimmte Zeit. Im Anschluss kann
monatlich schriftlich gekündigt werden. Dieser Vereinbarung unterliegen beide
Vertragsparteien.
Ø Der Betreuer hat das Recht, das
Vertragsverhältnis bei Nichteinhaltung des Betreuungsvertrages/AGB und Nichtbegleichung
offener Rechnungen sofort und ohne Angaben von Gründen außerordentlich zu kündigen. Ø
Die Kündigung
unterliegt den gesetzlichen Vorgaben und bedarf der Schriftform.
(3) Vertragsinhalt Ø Die Abo Betreuung
umfasst das Spazierengehen mit dem Hund zusammen mit anderen zu betreuenden
Hunden (Gruppenhaltung). Das Gruppenwalking ist auf 6 Hunde pro Walk beschränkt
und beinhaltet 2h Dogwalking/Betreuung.
Ø Die Betreuung
beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes durch - Dogs Follow Dana -, entweder Zuhause oder an
einem vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit.
Ø Bei
Gruppenspaziergängen obliegt es - Dogs Follow Dana - darüber
zu entscheiden, ob der Hund in der Gruppe oder im Einzelspaziergang zu führen
ist.
Ø Der Hund wird vom Betreuer unter Beachtung
der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.
(4) Haftung Ø Bei
den Hol- und Bring-Fahrten und während des Spaziergangs bleibt der Hundehalter
der Eigentümer/ Besitzer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
Ø Der
Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und
Parasiten ist, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung)
erhalten hat.
Ø Der
Hund wird in Gruppenhaltung betreut, dabei können Auseinandersetzungen zwischen
den Hunden vorkommen. Der Betreuer haftet für keinerlei Schäden, die der Hund
aufgrund solcher Auseinandersetzungen erleiden könnte.
Ø Die
Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes ist auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreuers begrenzt.
Ø Der
Betreuer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen
Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der Betreuung mitgegeben
werden (Halsband, Leinen, etc.).
Ø Bei
Schlüsselübergabe haftet der Betreuer nicht für Schäden/ Beschmutzungen in der
Wohnung/Haus des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.
Ø Falls
der Hund bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller
Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung des Betreuers
ausgeschlossen.
Ø Es
obliegt - Dogs Follow Dana - ob läufige Hündinnen, unkastrierte
Rüden oder unkastrierte Hündinnen am Spaziergang teilnehmen können.
Ø - Dogs
Follow Dana - übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten
Deckung.
(5) Verpflichtungen Ø Der Hundebesitzer verpflichtet sich im Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung inklusive Fremdbetreuung zu sein.
Ø Der Hundebesitzer verpflichtet sich, den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet und den Hund mit einem Chip versehen
zu haben.
Ø Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich - Dogs Follow Dana - den Hundebesitzer und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.
Ø Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich der Hundebesitzer alle entstehenden
Kosten der Behandlung zu übernehmen.
Ø Der Hundebesitzer verpflichtet sich, - Dogs Follow Dana - über alle den Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Ungezieferbefall oder Läufigkeit zu informieren.
Ø Der Hundebesitzer verpflichtet sich - Dogs Follow
Dana - über alle Auflagen durch Behörden zu informieren.
Ø Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht
entstehen, haftet der Hundehalter.
Ø Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich - Dogs Follow Dana - diesen nicht an Dritte weiterzugeben
und keine dritten Personen
mit in die Privaträume zu nehmen.
(6) Absage Der Auftrag
einer einzelnen Tagesbetreuung ist mindestens 24 Stunden vor Beginn der Betreuung abzusagen, der Auftrag
einer Wochenendbetreuung mindestens 48 Stunden vor Beginn der Betreuung. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen steht dem Betreuer
das Recht auf eine Ausfallvergütung in Höhe von 50% des ursprünglichen Betreuungspreises zu.
(7) Abrechnung Ø Die Monatspauschale wird, wie im Betreuungsvertrag festgelegt, berechnet. Diese sind regelmäßig sofort nach Rechnungseingang zu bezahlen, damit die Platzgarantie aufrecht erhalten bleiben kann. - Dogs
Follow Dana - erstellt monatlich eine rückwirkende Rechnung über die erbrachte Leistung.
Ø Es erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit und Urlaub
des Kunden, an allen bayerischen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12., 25.12,
26.12. und 31.12.
Ø Die Abo
Pauschale wird mit 50% dem Tierhalter angerechnet bei einer Läufigkeit pro Kalenderjahr. Die zweite Läufigkeit übernimmt
der Betreuer.
Die Anpassung wird im Rahmen einer Halbjahresendabrechnung vorgenommen.
Ø Kann
beim gewählten Monatsabo aufgrund von Verhinderungen seitens des Tierhalters
(z.B. durch Urlaub/Krankheit etc.) das Tier nicht wie vertraglich vereinbart beim
Dogwalking anwesend sein, muss der Halter trotzdem den monatlichen Abopreis
zahlen.
Ø Kann
der Betreuer die Dienstleistung zur vereinbarten Zeit nicht erbringen (z.B.
durch Urlaub/Krankheit etc.), wird dem Tierhalter monatlich für diesen Zeitraum
eine Gutschrift gezahlt.
Ø Einzeln dazu gebuchte Tage und Betreuungskosten (24h, 48h) werden
separat abgerechnet.
(8) Unmöglichkeiten
Bezogen auf BGB § 313 Störung der Geschäftsgrundlage und § 275
Ausschluss der Leistungspflicht, gelten folgende geschuldete Leistungen durch
Höhere Gewalt als unmöglich und es erfolgt daher keine Rückerstattung: Im Falle
einer Epidemie/Pandemie, die von der WHO als gesundheitsgefährdend und
gefährlich eingestuft wird und in Folge durch eigene Quarantäne oder staatliche
Auflagen die Leistungspflicht nicht erbracht werden kann, schwere Gewitter
(Blitz, Donner, Hagel), die angstfördernd für einzelne Hunde sein können (in
Absprache mit Besitzern) und Leistungsausfall durch Reparaturen des Firmenautos
im Falle eines Autounfalls (z. B. Kollision – dagegen sind Standard Reparaturen
davon ausgeschlossen).
(9) Datenschutz
Alle Angaben vom Hundehalter werden ohne ausdrückliche Zustimmung
nicht an Dritte weitergegeben. Details zum Datenschutz können unter Datenschutz eingesehen werden.
(10) Salvatorische
Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar
werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
(11) Sonstiges
Sonstige Ø Änderungen
des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam.
Ø Der
Vertrag wird nur einmal geschlossen und gilt dann für alle weiteren
Betreuungen/Aufenthalte.